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Für Blinde, seh- und lesebehinderte Bücherfreunde

Die Jürgen-Fuchs-Bibliothek darf Medien in einem barrierefreien Format für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung bereitstellen. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises der Seh- oder Lesebehinderung ist Voraussetzung dafür, diese Medien nutzen bzw. entleihen zu können. Als Nachweis geeignet sind insbesondere die Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „BL“ bzw. „TBl“ oder ein ärztliches Attest, aus dem eine Seh- oder Lesebehinderung im Sinne des § 45b Abs. 2 UrhG hervorgeht. Die Kontrolle des Nachweises erfolgt durch die MitarbeiterInnen der Bibliothek. Mit einer Unterschrift erkennen die Nutzerinnen und Nutzer die Satzung über die Benutzung und Gebühren der Jürgen-Fuchs-Bibliothek der Stadt Reichenbach im Vogtland an. In dieser wird dargelegt, dass Vervielfältigungen der entliehenen Medien nicht zulässig sind. Zudem wird über die Satzung der Jürgen-Fuchs-Bibliothek festgehalten, dass entliehene Medieneinheiten sorgfältig zu behandeln und vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren sind.

Um blinden, seh- und lesebehinderten Menschen den Zugang zu Literatur und Information zu ermöglichen, müssen Printmedien in eine andere Form gebracht werden: Sie werden in Brailleschrift übertragen, als Hörbuch aufgenommen, in Großdruck oder als Relief hergestellt. Diese Aufgabe übernimmt das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen). Das dzb lesen ist Staatsbetrieb des Freistaates Sachsen und gehört dem Sächsischen Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) an.

Über die Kataloge des dzb lesen kann in deren Beständen recherchiert werden. Die Jürgen-Fuchs-Bibliothek bestellt die gewünschten Titel nach Reichenbach und sendet sie nach Ablauf der Leihfrist auch wieder zurück. Die Betroffenen bleiben NutzerInnen ihrer Bibliothek vor Ort. Hörmedien per CD müssen innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten zurückgegeben werden. Braille-Literatur kann in einem Zeitraum zwischen 4 Wochen bis 6 Monaten entliehen werden. 

Im Rahmen von "Chance Inklusion" kooperieren zahlreiche öffentliche Bibliotheken mit dem dzb lesen. Auch die Jürgen-Fuchs-Bibliothek ist eine Partnerbibliothek und vermittelt barrierefreie Medien. Sie ist Ansprechpartner für eine Zielgruppe, die die Bibliothek aufgrund nachlassender Sehfähigkeit oder einer körperlichen Einschränkung nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt nutzen können. Der Vertrieb und die fachliche Beratung bleiben Aufgaben des dzb lesen.

Bitte sprechen Sie die MitarbeiterInnen der Jürgen-Fuchs-Bibliothek gerne darauf an.